"Neuordnung im Berufsfeld
Metalltechnik - sichert sie eine hohe Qualität der Berufsbildung ?"
BAG-Fachtagung 2003 Koblenz
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Abstracts
Erfahrungsgeleitetes
Arbeiten und Lernen als Leitidee der Neuordnung der Metallberufe
Workshop 1: Berufsbildgestaltung im
Bereich Fertigung
Innovation
mit Hindernissen - Stand und Perspektiven der Neuordnung der industriellen
Metallberufe
Workshop 2: Berufsbildgestaltung im
Bereich Fahrzeugtechnik
Strukturen
des fahrzeugtechnischen Berufsfeldes und die neuen Berufszuschnitte
Neue
Rahmenlehrpläne für die Kfz-Berufe - Auf dem Weg zum Paradigmenwechsel
Das
Koblenzer Modell - Schulentwicklung durch Wahlpflichtfächer
Workshop 3: Berufsbildgestaltung im
Bereich Versorgungstechnik
Innovationen
in der Handwerksausbildung - Neuordnung im Bereich SHK
Lernen im
und am Kundenauftrag – Konzept, Erfahrungen, Perspektiven
Workshop 4: Lernfelder – wie
erfolgreich ist ihre Umsetzung?
Stärken-
und Bedarfsanalysen – Instrument zur Identifizierung von Ausbildungspotenzialen
Vom
Lernfeld zur Lernsituation - Erfahrungen mit der Umsetzung eines
metalltechnischen Berufskollegs
Workshop 5: Europäisierung der
Berufsbildung
RecyOccupation
– ein europäisches Berufsprofil für die Kreislaufwirtschaft
Workshop 6: Neue Berufsbilder – neue
Prüfungen!
Gestreckte
Prüfung – neue Anforderungen an Form und Inhalt
Situationsorientierte Prüfungen – ein
Modell für den Nachweis beruflicher Kompetenz
Qualifizierung
der Prüfungsausschüsse für eine arbeitsprozessorientierte Evaluation
Berufliche
Schulen im Schoße der Kammern!?
Die
diesjährige Fachtagung der BAG Metalltechnik setzt die im Rahmen der
Hochschultage Berufliche Bildung 2002 begonnene Diskussion zur Neuordnung der
Metallberufe fort.
Die
Neuordnungsarbeiten sind in den Bereichen der industriellen, der fahrzeugtechnischen
und der versorgungstechnischen Berufe unterschiedlich weit fortgeschritten.
Schon jetzt sind aber deutlich strukturelle und inhaltliche Veränderungen
absehbar.
Dazu stellen sich die Fragen
hinsichtlich der Gestaltung der beruflichen Grundbildung, der Struktur von
Kernberufen, der Einführung von Lehrplänen nach dem Lernfeldkonzept, der
Umsetzung des Didaktikansatzes arbeitsprozessorientierten Lernens, der
Einführung neuer Prüfungsformen und der Europäisierung der Berufsbildung. Sie
alle bedürfen einer Klärung.
Mit der BAG-Fachtagung 2003 werden
aktuelle Informationen über die sich abzeichnenden Veränderungen gegeben,
Diskussionen weitergeführt, Probleme erörtert und Anstöße für die Gestaltung
beruflicher Lehr-Lern-Prozesse gegeben. So geben die Workshops 1 bis 3 einen
Überblick über den aktuellen Stand der Berufsbildgestaltung, über
Schwierigkeiten und Lösungsvorschläge sowie über erste Ansätze der praktischen
Umsetzung. Die Workshops 4 bis 6 widmen sich speziellen Themen, die enge Zusammenhänge
mit der Neuordnung haben und bereichsübergreifend bedeutungsvoll sind.
Prof. Dr. Fritz Böhle,
Sozioökonomie der Arbeits- und Berufswelt, Universität Augsburg,
Universitätsstr. 16, 86159 Augsburg, fritz.böhle@wiwi.uni-augsburg.de
Im ersten
Teil des Vortrages wird über den aktuellen Stand der Neuordnungsverfahren und
die sich daraus ergebenden Strukturen innerhalb der handwerklichen und
industriellen Metallberufe informiert. Anhand eines Zeitrasters wird
aufgezeigt, wann mit der Umsetzung der Neuordnung an den Schulen begonnen wird
und mit welchen Änderungen bzw. neuen Berufen zu rechnen ist. Die sich aus der
zeitversetzten Umsetzung ergebenden Probleme und Informationen zu den neuen
Prüfungen schließen den ersten Teil ab.
Die
Neuordnung der Berufe im Bereich der Metalltechnik ist auf der schulischen
Seite durch den Begriff „Lernfeldkonzept“ geprägt. Im zweiten Teil des
Vortrages wird die Bedeutung der beruflichen Handlung für den
Lernfeldunterrichte aufgezeigt und die prinzipielle Umsetzung der
Lernfeldkonzeption im Unterricht in Baden-Württemberg erläutert.
Bernd
Haasler,ITB - Institut Technik und Bildung, Universität Bremen, Am Fallturm 1,
28359 Bremen, bhaasler@uni-bremen.de
Im
aktuellen Neuordnungsverfahren der metalltechnischen Ausbildungsberufe sind
Tendenzen eines Paradigmenwechsels wahrnehmbar. Die historisch gewachsenen
eigenständigen Entwicklungslinien der »Spaner-Berufe« einerseits und der
»Werkzeugbauer« andererseits, stehen in diesen Überlegungen zukünftig vor einer
Zusammenlegung. Maßgeblich gestützt wird dieser Ansatz aus drei unterschiedlichen
Positionen, die im Beitrag zur Fachtagung vorgestellt werden sollen: Erstens
sind dies Vorstellungen gewerblich-technischer Berufsfeldwissenschaftler als
Entwickler und Verfechter der Kernberufsidee, zweitens Ergebnisse aus einem
Modellversuch zur Implementation von Kernberufen und drittens, die jüngst
erfolgte Neuordnung handwerklicher Metallberufe.
Die große Zahl der Metallberufe, die an das Verrichtungsprinzip und an
die Oberfläche des zu bearbeitenden Rohstoffs und der technologischen Entwicklung
orientiert sind (z. B. klassische Berufe wie Fräser und Dreher), sind in
Widerspruch zur industriellen Entwicklung geraten. Dieses fragmentierte
Verständnis von Beruflichkeit steht im Gegensatz zu den künftigen
Herausforderungen und orientiert sich an Vorstellungen der Jahrhundertwende. Das
Konzept der Kernberufe strebt eine »offene dynamische Beruflichkeit« an, die
die in vielen Bereichen bislang getrennten schmalen Berufsbilder miteinander
vereint. Ergebnis ist eine Struktur von nur noch wenigen Kernberufen, die sich
an Geschäftsfeldern und Aufgabenbereichen anstatt an Verrichtungen orientieren.
Im
Modellversuch GAB konzentrierte sich ein zentrales Vorhaben darauf,
industrielle Kernberufe zu identifizieren und zu erproben. Die Festlegung und
inhaltliche Ausgestaltung eines Kernberufs erfolgte nicht durch »normative
Setzung«, sondern die Identifikation des Berufes und seiner Ausbildungsinhalte
erfolgte dabei auf Grundlage berufswissenschaftlicher Qualifikationsforschung.
Beispielsweise konzentriert man sich im Geschäftsfeld der Werkzeugmechanik, in
dem vormals in 5 Berufen ausgebildet wurde, nun auf einen Kernberuf. An
deutschen Unternehmensstandorten der Volkswagen AG werden seitdem Auszubildende
nur noch im Kernberuf Werkzeugmechaniker ausgebildet - die ehemaligen
»Spanerberufe« sind folglich darin aufgelöst worden.
Der
Pfadwechsel in Richtung Kernberuf hat sich jüngst ausgerechnet im Handwerk
vollzogen. Die Neuordnung der handwerklichen Metallberufe hat von der
Fachöffentlichkeit fast unbemerkt im Geschäftsfeld der Werkzeugmechanik den
»Traditionsbruch« vollzogen. Der neue Beruf Feinwerkmechaniker setzt sich aus
einer Zusammenlegung der früheren Berufe Maschinenbaumechaniker,
Werkzeugmacher, Dreher und Feinmechaniker zusammen. Das bevorzugte Handlungsmuster
der »Vetospieler«, die Kernberufe ablehnen, orientiert sich vor allem an der
Pfadabhängigkeit der traditionellen Berufe. Als ein Ergebnis des Modellversuchs
GAB muss konstatiert werden, dass der Kernberufs-Ansatz weiter heftig
umstritten ist. Diese Kontroverse, Statussicherung versus Kernberuf, spiegelt
sich auch im aktuellen Vorhaben zur Neuordnung der industriellen
Ausbildungsberufe wider.
Am Fallturm 1, 28359 Bremen
Im Zusammenhang mit der Neuordnung der industriellen
Metallberufe wird die Forderung erhoben, die Ausbildung stärker an die
tatsächlichen betrieblichen Geschäfts- und Arbeitsprozesse zu orientieren.
Dieser Anspruch steht im Widerspruch zu der bestehenden Grundbildung, die von
der Leitidee geprägt ist, die berufliche Mobilität und Flexibilität der
Arbeitnehmer zu ermöglichen.
Das
derzeitige erste Ausbildungsjahr basiert auf einem Curriculum, das unabhängig
von dem ausgebildeten Metallberuf und dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb mit
seinen spezifischen Schwerpunkten gültig ist. In der Folge wird das
Grundbildungsjahr schwerpunktmäßig in der Ausbildungswerkstatt durchgeführt
bzw. im Rahmen des schulischen Berufsgrundbildungsjahres in den Werkstätten der
Berufsschule. Eine Integration der Ausbildung in die betrieblichen Geschäfts-
und Arbeitsprozesse wird somit nicht realisiert.
Zurzeit
werden unterschiedliche Ansätze für eine zukünftige Grundbildung der
Metallberufe diskutiert. In der Rahmenvereinbarung zwischen Gesamtmetall und IG
Metall zur Neugestaltung der industriellen Metallberufe wird ein Konzept der
Kernqualifikationen vorgeschlagen, das sich weitestgehend an der Struktur der
Grundbildung der IT-Berufe orientiert. Im Verlauf der gesamten Ausbildungszeit
sollen gemeinsame Kernqualifikationen in allen Industrieberufen der
Metalltechnik vermittelt werden, die ein Zeitvolumen von 21 Monaten beinhalten.
Die Kernqualifikationen bilden schließlich die Voraussetzung für die
Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer über den Ausbildungsbetrieb hinaus.
Hinweise zu der Anbindung der Kernqualifikationen an die Geschäfts- und
Arbeitsprozesse sowie deren Bezug zum eigentlichen Ausbildungsberuf sind jedoch
nicht erkennbar. Außerdem wird nicht deutlich wie die Kernqualifikationen
identifiziert, inhaltlich beschrieben und zeitlich bestimmt werden. Somit ist
zu vermuten, dass die bisherige metalltechnische Grundbildung in der Konzeption
von »gemeinsamen Kernqualifikationen« lediglich fortsetzt wird.
Im Rahmen
des Modellversuches GAB wurde das erste Ausbildungsjahr zur Vermittlung eines
beruflichen Orientierungs- und Überblickswissens genutzt, das an den
bestehenden Vorerfahrungen der Auszubildenden anknüpft. Drei Lernfelder, die
von beruflichen Arbeitsaufgaben aus der Facharbeit des Industriemechanikers abgeleitet
worden sind und somit einen engen Bezug zu den Geschäfts- und Arbeitsprozessen
aufweisen, bildeten die curriculare Grundlage für diesen Ansatz einer
Grundbildung. Dem exemplarischen Lernen kommt bei diesem Konzept eine hohe
Bedeutung zu, bei dem die im betrieblichen Arbeitsprozess erlernten Fähigkeiten
und Kompetenzen im Mittelpunkt stehen. Daher müssen in der Ausbildung
Strukturen geschaffen werden, die dem Auszubildenden die Übertragung seiner
Kompetenzen auf ähnliche und neue berufliche Handlungssituationen ermöglichen.
Der Berufsbildenden Schule kommt in diesem Kontext eine wichtige Rolle zu,
indem hier die jeweiligen betrieblichen Handlungen hinterfragt und
verallgemeinert werden.
In dem
Beitrag sollen anhand der Ergebnisse aus dem Modellversuch GAB die folgenden
drei Thesen belegt werden:
·
Die
bestehende Grundbildung, insbesondere das schulische Berufsgrundbildungsjahr,
orientiert sich nicht an den betrieblichen Geschäfts- und Arbeitsprozessen.
·
Eine
arbeitsprozessorientierte Grundbildung muss sich auf einen konkreten Beruf
beziehen und kann sich nicht allein auf berufsübergreifende Kernqualifikationen
beziehen.
·
Eine
Grundbildung, die sich auf die Vermittlung eines innerhalb der betrieblichen
Arbeitsprozesse vermittelten Überblickswissens bezieht, schließt eine
berufliche Flexibilität der Auszubildenden nicht aus.
Ziel des
Beitrages sollen Empfehlungen für eine zukünftige Grundbildung der industriellen
Metallberufe sein, die den bestehenden Widerspruch zwischen der
Arbeitsprozessorientierung und der beruflichen Flexibilität auflösen.
Karl-Georg Nöthen, Hans-Böckler-Berufskolleg, Eitorfer
Straße 18/20, 50679 Köln, noethen@schulen-koeln.de
Sind mit
der Neuordnung der gewerblichen Berufe die Rahmenbedingungen für eine
nachhaltige Verbesserung der Bildungs- und Erziehungsarbeit am Berufskolleg
geschaffen?
Der
Diskussionsbeitrag zum Workshop stellt diese Fragestellung in den Kontext
konkreter Erfahrungen eines Berufskollegs, an dem bereits seit mehreren Jahren
sowohl in traditionellen als auch
in neugeordneten Metallberufen nach dem Lernfeldkonzept unterrichtet wird.
Die
relative Offenheit der curricularen Vorgaben, die Forderung nach
Differenzierung und stärkerer Berücksichtigung berufstypischer und
berufsübergreifender Qualifikationen (z.B. Doppelqualifikation) verlagert einen
großen Teil der didaktisch-curricularen Arbeit an die Berufsschule. Jede Schule
bildet hierbei – u.a. in Lernortkooperation - ein markantes Profil aus, das die
spezifischen regionalen Anforderungen ihres Standorts berücksichtigt. Für die
mit der Profilbildung verbundenen Anforderungen und Aufgaben können die Schulen
in NRW zunehmende Gestaltungs- und Verantwortungsspielräume nutzen (z.B. durch
das Modellprojekt „Selbstständige Schule“).
Es ist nun
Aufgabe und zugleich Herausforderung für jede Schule, diese Freiheiten und
Spielräume nicht bloß zu verwalten, sondern sie dafür zu nutzen, das
Unterrichtsangebot für die Schüler – vor dem Hintergrund der geänderten Anforderungen
- professionell zu gestalten und die Ressourcen der Schule für diese Aufgabe
flexibel sowie ökonomisch einzusetzen. Die Professionalität der Bildungs- und
Erziehungsarbeit zeigt sich unter anderem in der Flexibilität und der Offenheit
der Unterrichtsorganisation. Beides sind Indizien dafür, inwieweit den
individuellen Lernbedürfnissen der Schülerinnen und Schüler Rechnung getragen
wird. Weitere Indizien sind das Vorhandensein eines flexiblen Schulmanagements,
funktionierender Mitwirkungsstrukturen und Klassenteams, schulinterner
Fortbildungsplanung, schuleigener Curriculas mit regionalen Bezügen, einer
angemessenen Lernortkooperation sowie institutionalisierter Evaluationsprozesse
zur Qualitätssicherung.
Im Rahmen
des Beitrags werden die Eckpunkte der pädagogischen Schulentwicklung des
Hans-Böckler-Berufskollegs hin zu mehr Qualität und Innovation in der Bildungs-
und Erziehungsarbeit skizziert. Im Mittelpunkt stehen hierbei konkrete
Schulentwicklungsprozesse im Bereich der Teamentwicklung sowie Erfahrungen mit
selbstorganisierten Lernprozessen.
Grundsatzfragen und Ziele der Neuordnung der
metallindustriellen Ausbildungsberufe
Gegenwärtig in Deutschland ein genereller
Attraktivitätsverlust im gewerblich-technischen Bereich zu konstatieren. Dies
wird noch verstärkt durch die demographische Entwicklung, die auch quantitativ
das Fachkräftepotential stark schrumpfen lässt.
Diesem
Trend muss strukturell entgegengewirkt werden. Ist ein neues Verständnis der Fachlichkeit ein
geeignetes Instrument um die Attraktivität
der Berufsausbildung in den
industriellen Metallberufen wirksam zu steigern???
Rahmenvereinbarung und
Konsensprinzip
Nicht nur das Ringen um tragfähige
Kompromisse bei den „Grundpfeilern“ der Neuordnung der industriellen
Metallberufe (Rahmenvereinbarung
zwischen IG-Metall und Gesamtmetall) , auch die Abstimmung zwischen den
industriellen Metall- und Elektroberufen erweisen sich oft als nicht
vorhersehbare „Zeitfresser“.
„Was lange währt“: Stand des
Verfahrens
Nachdem
im sog. „Antragsgespräch“ am 7. April im BMWA die Eckwerte der Neuordnung mit
den Sozialpartnern vereinbart werden konnten, werden im Juni die
Sachverständigen mit dem offiziellen Neuordnungsverfahren beginnen - ein Ausblick
Matthias
Becker, biat – Universität Flensburg, Auf dem Campus 1, 24943 Flensburg
Die neuen
fahrzeugtechnischen Berufe werden einem Berufsfeld Fahrzeugtechnik zugeordnet sein.
Die Abkopplung vom Berufsfeld Metalltechnik bringt Anforderungen an die neuen
Berufe zum Ausdruck, die offensichtlich nicht mit der Grundbildung im
Berufsfeld Metalltechnik vereinbar sind. Im letzten Jahrzehnt hat eine
dramatische Aufgabenverlagerung weg von Wartungs- und Reparaturaufgaben und hin
zu Diagnoseaufgaben stattgefunden. Auslöser hierfür ist die starke Durchsetzung
der Automobil- und Werkstatttechnologie mit Elektronik und mechatronischen
Systemen.
Die
Diagnosearbeit im Kfz-Handwerk wird seit einigen Jahren massiv von der Arbeit
mit „intelligenten“ Werkzeugen und Fahrzeugen geprägt. Deren künstliche
Intelligenz hat Einfluss auf die Einsetzbarkeit und den Erwerb von Kompetenzen
der Facharbeiter. Seit einigen Jahren hat sich die Berufsbildungsforschung
diesem Problemfeld angenommen. Es galt zu klären, wie groß dieser Einfluss ist
und welche Konsequenzen für die Berufsausbildung zu ziehen sind. Die
traditionellen Arbeitsweisen im Kfz-Handwerk wurden grundlegend in Frage
gestellt. Untersuchungen in Werkstätten und bei den Entwicklern der
intelligenten Technik trugen zur Aufklärung der Zusammenhänge zwischen
Diagnosearbeit, Diagnosetechnik und deren tutorieller Qualitäten bei.
Besonderes Augenmerk wurde auf die Problemlösungsvorgänge in den Werkstätten
gelegt. Wie die Probleme in den Werkstätten gelöst werden und welches Vorgehen
durch die künstliche Intelligenz in Diagnosewerkzeugen vorgeschlagen wird,
wurde detailliert untersucht. Dabei kam zum Vorschein, dass bestimmte
Mechanismen der künstlichen Intelligenz und technikzentrierte Vorstellungen von
Entwicklern dequalifizierende Auswirkungen auf die Facharbeit haben.
Gleichzeitig trägt die durch Expertensysteme gestützte Diagnosearbeit zur
Optimierung und Qualitätssteigerung der Diagnosearbeit bei. Dies allerdings nur
unter bestimmten Voraussetzungen der Gestaltung solcher Systeme.
Der Beitrag
stellt Ergebnisse dieser Forschung vor. Auf die Bedeutung der Diagnosearbeit
mit und an intelligenter Technik für die fahrzeugtechnischen Berufe wird
eingegangen. Es wird eine Charakterisierung der Diagnosearbeit vorgestellt.
Gestaltungsansprüche an intelligente Diagnosesysteme für den Kfz-Service und
die Berücksichtigung der Diagnose in der Berufsausbildung werden diskutiert.
Der Vortrag
zeigt zunächst die Entwicklung der fahrzeugtechnischen Berufe am Beispiel des
Kfz-Mechanikers und des –Elektrikers auf. Durch die Rückschau wird erkennbar,
dass mit den Ausbildungsordnungen stets der Versuch unternommen wird, mit den
Entwicklungen der Fahrzeugtechnologie Schritt zu halten.
Es wird dargestellt, warum die fahrzeugtechnischen Berufe
sich aus dem Berufsfeld Metall verabschiedet haben, wo die Gemeinsamkeiten der
Berufe liegen, welche Inhalte die gemeinsame Grundbildung im Berufsfeld
Fahrzeugtechnik hat und wann die metallhandwerklichen Fertigkeiten und
Kenntnisse vermittelt werden.
Der
Gesamtüberblick über die Struktur der neuen fahrzeugtechnischen Berufe und der
Zuschnitt der Fachrichtungen und Schwerpunkte schließt die Schätzung
prognostizierter Ausbildungsverhältnisse ein.
Ebenso wird
die Umsetzung des Konzeptes der gestreckten Gesellenprüfung am Beispiel des
Zweirad-Mechanikers dargestellt, die im Rahmen einer Erprobungsverordnung bis
zum Jahre 2007 von allen fahrzeugtechnischen Berufen übernommen wird.
Zum
Abschluss wird berichtet, mit welchen Publikationen und Aktionen die
Ausbildungsbetriebe über die Neuordnung der jeweiligen Ausbildungsberufe durch
die Verbände informiert werden.
Die in den
Rahmenlehrplänen formulierten Ziele und Inhalte der neugeordneten fahrzeugtechnischen
Berufe provozieren einen didaktischen Wandel in der berufsschulischen
Ausbildung in diesen Berufen - warum? Einige Thesen.
Die berufs-
und werkstattspezifischen Handlungsfelder wie z.B. „Warten und
Pflegen", „Instandhalten", Prüfen und Diagnostizieren",
„Demontieren und Montieren", „Nach- und Umrüsten", „Servicearbeiten
durchführen" bilden die Grundlage für das didaktische Gestalten von
berufsschulischen Lernprozessen. Die Lernhandlungen sollen vollständige Geschäfts-
und Arbeitsprozesse widerspiegeln, in denen die konkreten beruflichen
Handlungen von den Lernenden eigenständig geplant, durchgeführt und bewertet
werden. Das setzt bei den Lehrenden eine präzise Kenntnis der
Werkstatthandlungen voraus.
Der Arbeitsprozess
des beruflichen Handlungsfeldes ist vorrangig der Leitfaden für das
didaktisch-methodische Gestatten von Lernsituationen- Dieses Muster zieht sich
durch die Zielformulierungen und Inhaltslisten aller Lernfelder. Die
spezifischen kraftfahrzeugtechnischen Inhalte sind eingedockt in die
Arbeitsprozesse und haben dort ihren sinnvollen Platz. Die Inhalte der
Kraftfahrzeugtechnologie strukturieren nicht (wie bisher) die Lernprozesse,
sondern arbeitsprozessbezogene Inhalte rangieren in Lernprozessen künftig vor
technischen Inhalten-
Die
Anforderungen des Geschäftsprozesses wirken in die Werkstattarbeit hinein. Die
betrieblichen Mitarbeiter erhalten verstärkt Kontakt mit Auftraggebern, Kunden
und sind im Arbeitsprozess selbst interne Kunden aller miteinander
kooperierenden Abteilungen in einem Betrieb. Kundenorientierung und
Qualitätssicherung sind die neuen, zusätzlichen Herausforderung an das
technische Personal. Die Entwicklung von Kommunikationskompetenz und
Qualitätsbewusstsein muss daher in allen Lernsituationen Berücksichtigung
finden.
Zielformulierungen
und Inhalte der Lernfelder sind offen formuliert. Im Zuge technischer
Weiterentwicklungen können problemlos neue Lernsituationen entwickelt werden.
Die einzelnen beruflichen Schulen erhalten somit mehr Gestaltungsfreiraum-Aufgaben
und übernehmen eine höhere didaktische Verantwortung.
Beatusstraße 143-147, 56073 Koblenz
Im Schuljahr 2000/2001 wurde an
der Berufsbildenden Schule Technik Koblenz erstmals der Versuch unternommen,
die 8 möglichen Wahlpflichtfächer der neuen in Rheinland/Pfalz gültigen
Rahmenstundentafel im Sinne des Bildungsplaners mit Leben zu füllen. Schüler
sollten aus einem Angebot von Modulen ihr Wahlpflichtfach frei „belegen“
dürfen.
Hierfür mussten aus der
Kollegenschaft ausreichend Angebote kreiert, organisiert, durch Präsentation
beworben werden. Schließlich wurden die Klassenverbände für 2
Unterrichtsstunden pro Woche aufgelöst und ca. 1000 Schüler organisatorisch den
Wahlpflichtfachmodulen neu zugeordnet.
Der an der
BBS Technik Koblenz beobachtbare Prozess im Rahmen der Entwicklung und
Ausprägung der Angebote in den Wahlpflichtfächern kann strukturell und
organisatorisch als ein Modell angesehen werden. Der Wahlgedanke ist Realität geworden.
Der
geforderten Kompetenzerweiterung des Schülers, trägt dieser Prozess in hohem
Maße Rechnung. Dies soll am Beispiel einer Kfz.- Mechanikerklasse exemplarisch
dargestellt werden.
Die Beteiligung
unserer Schule am Modellversuch DIFLEX gab den Anstoß zu dieser Entwicklung.
Ohne die vielfältigen Anregungen dieses Modellversuchs hätte dieser
Entwicklungsprozess so nicht stattfinden können.
Rainer
Büchter, , Oskar-von-Miller-Schule, Weserstraße 7, 34125 Kassel
r.buechter@ovm-kassel.de
Zum 01.08.2003 wir die neue
Ausbildungsordnung sowie der neue Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf
„Anlagenmechaniker/in für Sanitär und Heizungstechnik“ in den
Ausbildungsbetrieben und an den Berufsschulen eingeführt. In diese beiden
Instrumente zur Neugestaltung der Ausbildung flossen wesentliche Erfahrungen
aus zahlreichen Modellversuchen ein. So waren in der Vergangenheit die
Rahmenlehrpläne hauptsächlich von einer ingenieurwissenschaftlichen Sichtweise
geprägt. Bei der Neugestaltung des Rahmenlehrplans stand die Orientierung am
Arbeits- und Geschäftsprozess und das „Lernen am Kundenauftrag“ im wesentlichen
im Vordergrund.
Die
Zusammenlegung der beiden Berufe zum Gas- und Wasserinstallateur und zum
Zentralheizungs- und Lüftungsbauer bedeutete nicht die bisherigen Inhalte so zu
reduzieren, dass sie dem Auszubildenden in einem Zeitraum von 3 ½ Jahren zu
vermitteln sind, sondern vielmehr einen neunen Ausbildungsberuf zu schaffen,
der den Anforderungen eines modernen Dienstleistungsunternehmens gerecht wird.
In dem Vortrag wird der neue
Rahmenlehrplan für den/die Anlagenmechaniker/in für Sanitär- und
Heizungstechnik vorgestellt. Anhand ausgewählter Lernfelder werden die
bedeutenden Neuerungen für den Schulalltag aufgezeigt.
Die Hamburger Berufsschule für
Gas- und Wasserinstallateure und Zentralheizungs- und Lüftungsbauer
unterrichtet bereits seit dem 1.8.2002 sechs Klassen im ersten Ausbildungsjahr
nach dem Lernfeldkonzept mit den Inhalten des KMK-Rahmenlehrplanausschusses.
In dem Vortrag von Bernd Peschka,
Oberstudienrat an der G2 und Didaktischer Berater für die Entwicklung der
Lernfelder, wird an einem Beispiel dargestellt, wie ein Lernfeld an der G2
entwickelt und umgesetzt wurde.
Das
Lernfeld 2a „Bearbeiten von Anlagenteilen mit Maschinen“ wurde als
„Kundenauftrag“ aufgearbeitet. Die Auszubildenden planten eine Rohrhalterung
für die Leitungsanlage in einer Tiefgarage als Teilbereich des Kundenauftrages.
Die
Auszubildenden planten ihr Vorgehen für die Umsetzung des Auftrages, legten Bewertungsmaßstäbe
fest, beschafften sich alle notwendigen Informationen, erarbeiteten
Lösungsvorschläge, erstellten die technischen Unterlagen bis hin zu den
Bestellungen. Dabei erlernten die Auszubildenden die Inhalte des Lernfeldes.
Das gesamte
Lernfeld ist als ein Projekt aufgebaut und die verschiedenen Lernsituationen
dienen der Erfüllung dieses Projektes. Eine Anhäufung von unterschiedlichen
thematischen Abschnitten wie z.B. auf der Web-Site von www.shk-lehrer.de vertreten, wird bewusst
nicht angestrebt, um die Auszubildenden in diesem Lernfeld an Planungstechniken
heranzuführen.
Dr. Jörg Pfeiffer, Universität Kassel/FB 07, Nora-Platiel-Straße 5, 34127 Kassel
Vorsicht
Falle!
Entsprechend
der Zielsetzung im neugeordneten Beruf Anlagenmechaniker/in für Sanitär- Tel.:
0561/804-3788und Heizungstechnik sollen Gesellen im Sinne einer nachhaltigen
Entwicklung verantwortlich handeln und sich als Dienstleister verstehen, die
„ihr Handeln und Auftreten an den Erwartungen und Wünschen der Kunden“
orientieren.
Innerhalb
des Lernfeldes „Installieren einer raumlufttechnischen Anlage“ sollen die
Schülerinnen und Schüler „die Installation einer einfachen raumlufttechnischen
Anlage in Abhängigkeit von verschiedenen Gebäudearten“ planen.
Wir haben
im Rahmen des Modellversuchs LENE versucht, diesen Zielen gerecht zu werden und
sind bei der Umsetzung auf Anforderungen, Probleme und Widersprüche gestoßen,
die wir kurz darstellen und anschließend diskutieren möchten:
·
Probleme der (gemeinsamen) Unterrichtsorganisation und ‑vorbereitung
·
Anforderungen an die pädagogischen Kompetenzen der
Lehrerinnen und Lehrer
·
Zielkonflikte im Hinblick auf die Gestaltung einer
gleichzeitig fachlich fundierten sowie nachhaltigkeits‑ und kundenorientierten
Berufsausbildung
Unser Ziel
ist es, ausgehend von unseren Erfahrungen Problembewusstsein für die Arbeit in
lernfeldstrukturierten Lehrplänen zu schaffen und Lösungsansätze zur Gestaltung
von Lernsituationen zu diskutieren.
Wilhelm-Herbst-Str. 7, 28359 Bremen, michael.sander@uni-bremen.de
Die berufliche Bildung hat sich in
den letzten Jahren in Industrie und Handwerk verstärkt mit Formen und
Möglichkeiten der Integration des Lernens in Arbeits- und Geschäftsprozessen
befasst. Dieser Trend zur Verzahnung von Arbeiten und Lernen in der
betrieblichen Ausbildung bzw. von Theorie und Praxis im berufsschulischen Unterricht
setzt sich bis heute fort. Die Notwendigkeiten dieser Bemühungen zur
Reformierung des Dualen Systems der beruflichen Bildung in Deutschland wurden
und werden mit dem Wandel gesellschafts-, wirtschafts-, arbeitsmarkt- und
bildungspolitischer sowie technisch-ökonomischer und nicht zuletzt ökologischer
Kontexte begründet. Entscheidende Impulse zur Weiterentwicklung des
Berufsbildungssystems durch die Gestaltung des Arbeitsplatzes als Lernort
gingen dabei von den Ergebnissen und Erfahrungen sog. Modellversuchsreihen zum
»Dezentralen Lernen« für die industrielle Berufsbildung und zum
»Auftragsorientierten Lernen« im Handwerk aus. Während jedoch heute die
industrielle Ausbildung in weiten Teilen arbeits- und
geschäftsprozessorientiert organisiert wird, sind im Handwerk die Konzepte des
auftragsorientierten Lernens bisher wenig systematisch weiterentwickelt worden
und längst nicht auf allen Ebenen der Ausbildung anzutreffen.
Der Vortrag versucht in seiner
Gesamtheit einen Entwicklungsstrang des auftragsorientierten Lernens – das
»Lernen im und am Kundenauftrag« – vor diesem Hintergrund nachzuzeichnen.
Hierzu wird die Entstehung sowie der jetzige Entwicklungsstand des Konzepts
dargestellt. Darüber hinaus werden die grundlegenden Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
zur breiten Umsetzung des Konzepts in der betrieblichen und schulischen
Ausbildung dargelegt (insbesondere vor dem Hintergrund der Anforderungen, die
sich aus der Neuordnung einiger Handwerksberufe ergeben) und an
Praxisbeispielen illustriert. Abschließend werden zukünftige Handlungsbedarfe
zur Weiterentwicklung des Auftragslernens im Handwerk, insbesondere des
»Lernens im und am Kundenauftrag« zusammenfassend angerissen.
Diana
Schröter und Egbert Kluitmann, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg,
Zschokkestr. 32, 39016 Magdeburg
Berufliche
Ausbildung in gewerblich-technischen Berufsfeldern ist in den vergangenen
Jahrzehnten unter dem Gesichtspunkt der Gestaltungsorientierung und der
Beteiligung an Arbeitsprozessen diskutiert worden. Dem entspricht auch der neue
Mainstream im Bildungsauftrag der Berufsschule: Schulische Lernsituationen
sollen sich an betrieblichen Handlungssituationen, mithin an betrieblichen
Arbeitsprozessen der angehenden Fachkräfte orientieren. Ebenso weist der
Bildungsauftrag des Berufskollegs aus, dass „im Rahmen des
Differenzierungsbereiches (...) Zusatzqualifikationen oder die
Fachhochschulreife erworben werden“ können (APO-BK, Anlage A, §2).
Der erste
Teil des Beitrags geht auf die im Rahmen der Fachhochschulreife zu erwerbende
„Studierfähigkeit“ ein. Über die Rahmenvorgaben der KMK hinaus bereitet die
Operationalisierung dieses Begriffs oft große Schwierigkeiten. Es werden
unterschiedliche Ansätze, die „Studierfähigkeit“ analysiert haben, dargestellt
und mit „beruflicher Handlungskompetenz“ verglichen. Daraus wird ein eigenes
Konzept zur Studierfähigkeit als Arbeitsgrundlage für einen
doppeltqualifizierenden Ausbildungsgang entwickelt.
Die
Umsetzung derart gestalteter Vorgaben erfolgt in einem ganzheitlichen,
lernortübergreifenden Ausbildungskonzept mit Lern- und Arbeitsaufgaben. Im
zweiten Teil des Beitrags wird exemplarisch eine der Lern- und Arbeitsaufgaben
vorgestellt, die den herkömmlichen Unterricht ergänzen. Die lernortübergreifende
Aufgabengestaltung und -durchführung ist dabei Notwendigkeit und Chance
zugleich: Es wird aufgezeigt, wie Schule ihrem Bildungsauftrag auch in
ganzheitlichen Konzeptionen gerecht werden kann, aber auch welchen Beitrag die
(über-)betrieblichen Lernorte zur Ausbildung von Studierfähigkeit leisten
(können).
Literatur:
APO-BK:
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des
Berufskollegs. 26.05.1999
Kluitmann,
Egbert/Nolting, Jürgen: Der Weg zu einem arbeitsprozess- und lernfeldorientierten
Unterricht. In: lernen & lehren, 64 (2001), Wolfenbüttel 2001, S. 162-171.
KMK
(Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der
Bundesrepublik Deutschland): Handreichungen für die Erarbeitung von
Rahmenlehrplänen der Kultusministerkonferenz (KMK) für den berufsbezogenen
Unterricht in der Berufsschule und ihre Abstimmung mit Ausbildungsordnungen des
Bundes für anerkannte Ausbildungsberufe. Stand: 15.09.2000, Bonn 2000.
Die Inhalte und Methoden der
Berufsausbildung entsprechen den modernen Produktions- und
Unternehmenskonzepten nur noch bedingt. Die Auseinandersetzung mit technischen
Einzelkomponenten und die Beherrschung kontextfreier Einzelverrichtungen
verlieren zunehmend an Bedeutung. In den Mittelpunkt der berufspädagogischen
Diskussion rückt dagegen das Arbeitsprozesswissen, das es den angehenden
Fachkräften ermöglicht, auch in Problemsituationen und bei unvorhergesehenen
Ereignissen angemessen zu agieren.
Bereits 1991 hat die
Kultusministerkonferenz (KMK) mit ihrer Vereinbarung über die Berufsschule die
Leitidee für eine „Mitgestaltung der Arbeitswelt“ zielende Berufsbildung
aufgegriffen. Mit der Einführung der Lernfeldstruktur aus dem Jahr 1996 wurde
dann die Grundlage geschaffen, Handlungs- und Gestaltungsorientierung der
schulischen Ausbildung stärker auf die betrieblichen Handlungsfelder zu
beziehen. Mit der Neuordnung der industriellen Metallberufe wird die Forderung
erhoben, die Berufsbildung stärker an den tatsächlichen Geschäfts- und
Arbeitsprozessen der Unternehmen zu orientieren.
Mit der anstehenden Neuordnung
können die entstehenden Freiräume der Curricula genutzt werden, um die
Kooperation zwischen den Lernorten Schule und Betriebe durch eine stärkere
Orientierung an den betrieblichen Aufgabenstellungen der Betriebe zu
intensivieren. Während sich im Betrieb eine konkrete Arbeitsaufgabe stellt,
kann diese in der Berufsschule aufgegriffen, systematisiert und verallgemeinert
werden. Der Berufsschule bietet sich die Möglichkeit, den Unterricht inhaltlich
auf die Geschäfts- und Arbeitsprozesse der Unternehmen zu beziehen.
Wie aber lassen sich die
Geschäfts- und Arbeitsprozesse der Unternehmen für die Berufsausbildung
systematisch erfassen?
Im Rahmen des Modellversuchs GAPA
„Geschäfts- und arbeitsprozessorientierte Ausbildung“ des Landes
Nordrhein-Westfalens wurde das Instrument „Stärken- und Bedarfsanalysen“ zur
Identifizierung des regionalen Ausbildungspotenzials entwickelt. Mit dem
Instrument können im Hinblick auf die Ausbildung die Ressourcen, Potenziale und
Erfordernisse der Betriebe identifiziert werden. Sie verfolgen zusammenfassend
folgende Ziele:
·
Bestandsaufnahme
der betrieblichen Ausbildungssituation (Organisation, Ressourcen, Stellenwert,
Besonderheiten).
·
Identifizierung
der Schwerpunkte der Facharbeit in den Betrieben auf Grund ihrer spezifischen
Geschäfts- und Arbeitsprozesse.
·
Erarbeitung
von Empfehlungen zur Nutzung der identifizierten Stärken für die Ausbildung und
von Hinweisen auf Bedarfe, Zusammenstellung von good-practice-Beispielen.
·
Aufbereitung
der gewonnenen Erkenntnisse zu einem Manual als Grundlage für die
Ausbildungsplanung und -gestaltung.
Ziel diese Beitrages soll es sein,
mit Hilfe des Instruments der Stärken- und Bedarfsanalysen die Möglichkeiten
zur Stärkung der Kooperationen sowie die Ausgestaltung von Curricula im Rahmen
der anstehenden Neuordnung darzustellen. Dabei werden die
Strukturierungsmerkmale und der Ablauf der Untersuchung detailliert vorgestellt
sowie die Verwendung der Ergebnisse der Analysen in der Ausbildungspraxis
erläutert.
Der
Diskussionsbeitrag zum Workshop beschreibt Erfahrungen des
Hans-Böckler-Berufskollegs mit dem Unterrichten nach dem Lernfeldkonzept.
Eine
Erkenntnis vorweg: Handlungs- und Lernfeldorientierung als Teil einer neuen
Lernkultur erfordert zwingend die Kooperation der beteiligten Lehrerinnen
und Lehrer bei der Unterrichtsplanung, -durchführung und -bewertung.
Darüber hinaus selbstverständlich die Kooperation mit den Ausbildungsbetrieben.
Über eine didaktische Jahresplanung wird die Zusammenarbeit gesteuert und für
alle Beteiligten dokumentiert. Hierbei müssen Freiräume in den überarbeiteten curricularen und
sonstigen gesetzlichen Rahmenbedingungen offensiv dafür genutzt werden, um zum
Beispiel durch Differenzierung eine individuelle Förderung, eine Verkürzung der
Ausbildungszeit oder den Erwerb von Zusatzqualifikationen bzw. höheren
Schulabschlüssen zu erreichen.
Die
komplexen Lernfelder werden im Rahmen der didaktischen Planung eines
Bildungsgangs durch mehrdimensional angelegte Lernsituationen konkretisiert.
Lernsituationen orientieren sich an für den Schüler bedeutsamen exemplarischen
Arbeits- und Geschäftsprozessen des Berufsbildes. Handlungs- und
lernfeldorientiertes Lernen erfordert einen schülerorientierten Unterricht,
der an die Erfahrungen sowie die subjektiven Interessen der Schülerinnen
und Schüler anknüpft und offen ist für individuelle Lösungsstrategien. Solcher
Unterricht bezieht die Schülerinnen und Schüler in die Verantwortung für den
Lernprozess und -erfolg ein. Hieraus leiten sich geänderte Anforderungen an die
Lehrerrolle ab.
In der
neuen Rolle versteht sich der
Lehrer nicht mehr so sehr als Wissensvermittler. Vielmehr bemüht er sich, als
Moderator von Lernprozessen das Potenzial der ratsuchenden Schülerinnen und
Schüler für eigenständige Lösungsansätze zu mobilisieren und nicht
voreilig Lösungsansätze bereitzustellen. Der hiermit einhergehende
Rollenwechsel der Schülerinnen und Schüler weg vom Konsumenten hin zum
selbständig handelnden Akteur ist gerade bei älteren Jahrgangsstufen mit
hinreichender Erfahrung frontaler Unterrichtsmethoden nicht unproblematisch.
Deshalb empfiehlt es sich, den Schülern bereits frühzeitig den Erfahrungsgewinn
professionellen, offenen Unterrichts zu ermöglichen und ab dem ersten
Berufsschultag u.a. mit dem Methodentraining zu beginnen.
Im
Diskussionsbeitrag wird der Weg
vom Lernfeld zur Lernsituation anhand im Unterricht erprobter Beispiele
skizziert. Ein Schwerpunkt ist die Bewertung von Schülerleistung bei handlungsorientierten
Lehr-/Lernprozessen.
Dietrich Schäfer, Fachleiter für Maschinentechnik am Studienseminar für die
Sekundarstufe II Köln, Claudiusstr. 1, 50698 Köln
Die
Referendare am Kölner Studienseminar (und auch in Aachen) im zusammengeführten
Fachseminar für Maschinentechnik, Fertigungstechnik und Kfz-Technik erlernen
Lernfeldorientierung aus verschiedenen Zugängen bei der Planungsarbeit zu
Unterrichtsreihen.
Den
verschiedenen Fächern wird insofern Rechnung getragen, dass die jeweiligen
Konkretisierungen aus den Fachbereichen kommen. Hierbei gibt es im
Ausbildungsalltag keine sinnhafte Unterscheidung zwischen Maschinentechnik und
Fertigungstechnik.
Die
unterschiedlichen Zugänge (s.o.) auf die Planungen ergeben sich aus dem
Ausbildungsstand und möglicher Nachfrage seitens der betroffenen Referendare.
Zugänge
sind z.B. die Struktur des Lernfeldkonzepts, problemorientiertes Lernen,
Analyse beruflicher Tätigkeiten zur Ableitung schulischer Inhalte und Themen
(didaktische Analyse), Lernsituationsbeschreibungen (Problemstellungen) als
Unterrichtseinstiege, Lernen in Gruppen, Lernen durch technische
Konstruktionen, Labor- und Experimentalunterricht usw.
Da bisher
nur wenige Lehrpläne im Metallbereich lernfeldstrukturiert sind (z.B.
Mechatroniker, Metallbauer), diente das Konzept als Legitimation und
didaktisches Strukturierungsinstrument zur Planung handlungsorientierter
Lernprozesse. Eine Passung im Rahmen einer didaktischen Jahresplanung ist dabei
eher die Angelegenheit der Schule.
Jessica
Blings, biat – Universität Flensburg, Auf dem Campus 1, 24943 Flensburg
Die
europäische Umweltgesetzgebung beeinflusst die Recyclingbranche erheblich.
Neben den generellen Abfallwirtschaftsgesetzen regeln vor allem Deponie- und
Verpackungsrichtlinien die Stoffflüsse grundsätzlich. Die Umsetzung der
europäischen Umweltrichtlinien bereitet den Ländern noch Schwierigkeiten. Dies
zeigt sich auch daran, dass bisher nur die traditionellen Recyclinggeschäftsfelder
wie Papier und Glas in Europa weit verbreitet sind. Deutliche Steigerungen sind
beim Recycling der Verpackungsabfälle und organischen Materialien notwendig.
Weitere Herausforderungen entstehen durch die Richtlinien für einzelne Sparten
wie die Altauto- oder die Elektronikschrottrichtlinie. Hinzu kommt die hohe
Innovationsgeschwindigkeit der Abfallbehandlungsverfahren. Das bedeutet auch in
den Ländern, in denen die Branche in einer Vielzahl von verschiedenen Sparten
etabliert ist, wird es weiter zur Veränderungen oder Ausweitung von
Geschäftsbereichen und Neustrukturierungen der Betätigungsfelder der Firmen
kommen.
Diese
Entwicklung stellt wachsende Anforderungen an die Qualifikation der Beschäftigten.
Es wurde ermittelt, dass europaweit vereinzelt vorhandene
Qualifizierungsmaßnahmen sich bisher hauptsächlich an den abfallentsorgenden
Sektor und das Management richten. Das heißt unter anderem, es werden vor allem
Kompetenzen für "end-of-the-pipe" Strategien vermittelt. Die
Recyclingaufgaben werden bisher nicht mit geeigneten Maßnahmen unterstützt.
Derzeit hat
die Projektgruppe RecyOccupation mit Partnern aus Griechenland, Spanien,
Großbritannien und Deutschland in einem Leonardo Da Vinci Pilotprojekt ein
europäisches Kernberufsprofil für die Kreislauf- und Abfallwirtschaft, welches
auf nationaler Ebene implementiert werden kann, entwickelt. Des weiteren wird
ein Rahmenkonzept für umwelttechnische Berufe in Europa erstellt.
Es werden
die Eckpunkte auf dem Weg zur Gestaltung dieses Berufsprofils sowie die
Grundstruktur des Profils vorgestellt. Dabei wird näher auf die Identifizierung
der Kernaufgaben der europäischen Recyclingbetriebe als
Strukturierungsgrundlage für das Erstausbildungsprofil eingegangen. Weiter
werden beispielhaft einzelne Kernaufgaben des mehrdimensionalen, an den
Arbeitsprozessen orientierten Curriculum vorgestellt werden.
Regina Spöttl, biat – Universität Flensburg, Auf dem Campus 1, 24943 Flensburg
Auch mehr als 50 Jahre nach Verabschiedung der Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte durch die Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948
ist die Vision einer nachhaltigen Menschenrechtskultur immer noch nicht
realisiert. Menschenrechtsverletzungen bleiben in den meisten Staaten der Erde
traurige Wirklichkeit. Was notwendig wäre, ist eine frühzeitige und
kontinuierliche Behandlung des Themenkomplexes Menschenrechte in den Schulen,
auch und gerade an den beruflichen Schulen. Mit Blick auf die Globalisierung
und die wachsende weltweite Mobilität der Arbeitskräfte ist es noch wichtiger
geworden, die Menschenrechte zu reflektieren und aktiv zur Umsetzung dieses
Ideals beizutragen. Das Thema Menschenrechte darf nicht nur einmal im Jahr
hochtheoretisch im Rahmen des Geschichts- oder Sozialkundeunterrichts behandelt
und dann wieder vergessen werden, sondern sollte allgegenwärtig sein und immer
dann zum Zuge kommen, wenn sich spezifische, für die Schüler relevante und
nachvollziehbare Lernsituationen ergeben. Lehrer sollen ihre Schüler dann über
die Menschenrechte informieren, Betroffenheit bei den Schülern herstellen und
ihnen schließlich Lösungsmöglichkeiten anbieten, was sie konkret gegen
Menschenrechtsverletzungen tun können.
Das
europäische Projekt „Vision Human Rights Culture“ zielt darauf ab, Lehrern an
beruflichen Schulen Visionen, Informationen und Hilfsmittel in die Hand zu
geben, damit die Idee der Menschenrechte auch in die technischen Curricula
einfließen kann. Die Lehrkräfte sollen in der Lage sein, die obengenannten
speziellen Lernsituationen zu erkennen oder auch zu initiieren
und jederzeit auf eine Diskussion über Menschenrechte eingestellt zu sein.
Zusätzlich soll im Rahmen des Projektes ein Weiterbildungskurs für Lehrer an
beruflichen Schulen ausgearbeitet werden, um sie zu
„Menschenrechts-Botschaftern“ zu qualifizieren, die ihr Wissen an ihre Kollegen
weitergeben.
Das Projekt
„Vision Human Rights Culture“ vereint vier nationale Teams aus Deutschland,
Großbritannien, Spanien und Italien, die jeweils aus einem
Lehrerbildungsinstitut einer Universität, der Bezirksregierung, mehreren
beruflichen Schulen und Menschenrechts-NGO (Nichtregierungsorganisationen)
bestehen.
Zentrum des
Forschungsprojektes ist die Früherkennung von neuen Beschäftigungsfeldern und
Qualifizierungsbedarf. Um dieses leisten zu können, werden Methoden und
Instrumente für sektorbezogene Untersuchungen entwickelt und angewandt. Erprobt
wird das Instrument in zwei Sektoren, dem Recycling- und dem
Werkzeugmaschinensektor, um zu Erkenntnissen über die zukünftigen Entwicklungen
der Facharbeit zu gelangen. Die Ergebnisse werden mit Hilfe der Szenariomethode
aufbereitet, so dass zukunftsorientierte Beschäftigungsfelder und dazugehörige
Qualifizierungsprofile eindeutig benannt werden können. Für beispielhafte
Untersuchungsfälle werden Berufsprofile und Curricula entwickelt, um die
Tragfähigkeit der angewandten Instrumente nachzuweisen.
Die
Herausbildung neuer Beschäftigungsfelder und Qualifikationsanforderungen soll
bereits unmittelbar im Entstehungsprozess erkannt werden, um den
arbeitsorganisatorischen, technischen und strukturellen Wandel sowie den
Übergang in eine Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft durch das
Berufsbildungssystem unterstützen zu können. Zudem soll ein Beitrag geleistet
werden, zukünftig nicht mehr mit einer Zeitverzögerung auf neue
Qualifikationserfordernisse zu reagieren, um die Facharbeiter eher auf die
Veränderungen in der beruflichen Erstausbildung (und Weiterbildung) vorbereiten
zu können.
Das zu
entwickelnde Instrumentarium zur Früherkennung basiert auf der Basis realer
Arbeitprozesse in den Unternehmen. An deren Realitäten wird mit
Früherkennungsmaßnahmen angeknüpft. Mit verschiedenen „Indikatoren der
Früherkennung“ (innere Beschäftigungsstrukturen, Organisationsstrukturen,
Qualitätsstandards, Diffusion von ICT, Kundenzugang, etc.) sollen neue
Beschäftigungsfelder, Qualifizierungsbedarf und Qualifikationsprofile ermittelt
werden.
Die Ziel
und das Anliegen des Projektes werden näher beschrieben. Vertiefend wird die
Entwicklung der Indikatoren und deren Operationalisierung für eine
Früherkennung von Qualifizierungsbedarf gezeigt, um zu verdeutlichen wie daraus
Szenarien für entsprechende Qualifizierungsprofile zu entwickeln sind.
Dr. Walter
Hoffmann, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Villemombler Str. 76,
53123 Bonn
1. Allgemeines
Die
Bundesregierung hat in der vergangenen Legislaturperiode grundlegende Reformen
in der beruflichen Aus- und Weiterbildung mit dem Ziel begonnen, diese
nachhaltig zu modernisieren und vor allem mehr Betriebe für die berufliche
Ausbildung zu gewinnen. In dieser Legislaturperiode soll u.a. deshalb das
Berufsbildungsgesetz novelliert werden.
2. Zwischenprüfungen
In allen
dualen Ausbildungsordnungen ist jeweils eine Zwischenprüfung vorgesehen. Auf
die Fortsetzung eines Ausbildungsverhältnisses hat die Zwischenprüfung keinen rechtlichen
Einfluss. Ihr Ergebnis fließt nicht in die Benotung der Abschlussprüfung ein.
Dies bedeutet, die Zwischenprüfung dient lediglich der Feststellung des
Ausbildungsstandes. Sie ist Qualitätskontrolle für den Lehrling selbst, für den
Ausbildungsbetrieb und für die Berufsschule.
Die
Arbeitsgruppe Prüfungen im Bündnis für Arbeit hat vereinbart, in einigen
Ausbildungsberufen eine sog. „gestreckte Abschlussprüfung“ zu erproben. An
Stelle einer Zwischenprüfung wird in diesen Berufen ein erster Teil der Abschlussprüfung
durchgeführt.
3. Erprobung gestreckter Prüfungsformen
Im
Fahrzeug- und Metallsektor sind voraussichtlich 10 Berufe für die gestreckte
Prüfung im Rahmen einer sog. Erprobungsverordnung für die Zeit vom 01.08.2003
bis 31.07.2007 vorgesehen.
Die
gestreckte Prüfung besteht aus 2 Teilen.
Anders als
bei der bisherigen Zwischenprüfung bilden in Teil I der gestreckten Prüfung die Prüfungsergebnisse ein
erstes Teilergebnis für die Abschlussprüfung. Dieses fließt mit einem
bestimmten Prozentsatz (2o - 4o %) ins Endergebnis der Abschlussprüfung ein.
Fertigkeiten und Kenntnisse, die bereits Gegenstand von Teil I der gestreckten
Prüfung waren, sollen möglichst in Teil II nicht noch einmal vorkommen.
Teil II der Gesellenprüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Er
besteht aus den Teilen A und B.
Der Teil
A umfasst z.B. fünf praktische Arbeitsaufgaben, die zusammen mit einem
Fachgespräch durchgeführt werden können.
Der zweite
Teil der Prüfung Teil B besteht z.B. aus drei schriftlichen
Prüfungsbereichen. Wie bisher kann der Prüfungsteil B auf Antrag des Prüflings
oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einzelnen Prüfungsbereichen durch
eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn dieses für das Bestehen der Prüfung
den Ausschlag geben kann.
b.klein@schulen-koeln.de
Basierend auf der Verordnung über die Prüfung zum Abschluss
„Geprüfter Kraftfahrzeugtechniker/ Geprüfte Kraftfahrzeugtechnikerin vom
15.12.1997 des BM Bildung ,Wissenschaft Forschung und Technologie wurde eine
handlungsorientierte Prüfung als Abschluss der beruflichen Fortbildung zum
Servicetechniker vorgegeben.
Diese
gesetzlichen Vorgaben wurden konkretisiert in einem Leitfaden zur Prüfung vom
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe ZDK vom März 2000.
Im Vorwort
weist Ingo Meyer, Geschäftsführer des ZDK dieser situationsorientierten
Prüfungsstruktur Wegbereiterfunktion für die Meisterverordnungen und
Ausbildungsverordnungen des Kraftfahrzeugmechatroniker Handwerks zu.
Diese
Aussage erlangt Gewicht durch die Integration des Servicetechnikers in ein
modulares Aus- und Weiterbildungskonzept, dessen Basis - die Ausbildung zum
Kfz-Mechatroniker/in - jetzt als letzter Teil fertig gestellt wird.
Im Vortrag
werden die Erfahrungen, die am Nicolaus-August-Otto-Berufskolleg bei der
Konzeption und Durchführung der ersten Servicetechnikerprüfung als
situationsorientierte Prüfung nach den oben dargelegten Vorgaben gemacht
wurden, vorgestellt.
Dies soll eine
Diskussionsgrundlage im Workshop 6: „Neue Berufsbilder - neue Prüfungen“
bilden und Möglichkeiten und Grenzen der situationsorientierten Prüfung im
Gespräch herausarbeiten.
Diskussionsansätze
-
Gesetzliche
Vorgaben und Vorgaben des ZDK zur Servicetechnikerprüfung
-
Übersicht
über Prüfungsablauf am Beispiel Geprüfter Kfz-Servicetechniker
-
Nachbildung
betrieblichen Geschehens in Prüfungen?
-
Vorbereitung
zur Prüfung, antrainiertes Verhalten oder Problemlösungskompetenz?
-
Schriftliche
Prüfungsteile, Anachronismus in Situationsorientierten Prüfungen?
-
Bewertungskriterien
-
Kundengespräch,
Schlüssel zur Bewertung?
-
Vergleichbarkeit
der Prüfung bei individueller, extrem exemplarischer Prüfung?
-
Prüfung
von Betriebsabläufen (Garantieabwicklung, Ersatzteilorder etc.) darstellbar?
Literatur
Joachim Syha, Ingo Meyer (2000) Leitfaden Prüfung zum
anerkannten Abschluss als Geprüfter Servicetechniker, Zentralverband des
Kfz-Gewerbes Bonn
Die handwerklichen Metallberufe
Metallbauer/-in und Feinwerkmechaniker/-in sind zum 1. August 2002 neugeordnet
worden. Die fahrzeugtechnischen Berufe sollen folgen. Mit der Neuordnung sind
strukturelle und inhaltliche Änderungen verbunden. Das gesamte
Prüfungsverfahren und die Prüfungsabwicklung müssen den neuen Bestimmungen
angepasst werden. Dies hat zwangsläufig Auswirkungen auf die Arbeitsweise des
Prüfungsausschusses.
Darüber hinaus sind die
Erprobungsverordnungen in den erwähnten handwerklichen Metallberufen zum 1.
April 2003 in Kraft getreten. Die Zwischenprüfung wird aufgewertet und gilt als
Teil 1 der Gesellenprüfung, die mit 30% in das Gesamtergebnis einfließt. Die
punktuelle Gesellenprüfung am Ende der Berufsausbildung ist Teil 2 der
Gesellenprüfung mit einer Anrechnung von 70%. Auch die Bestehensregelungen
wurden modifiziert. Die Bestimmungen sind zwar eindeutig, aber doch Neuland für
die Prüfungsausschüsse. Ähnliches gilt für die mündliche Ergänzungsprüfung.
Künftig stellt sich erst nach der praktischen Prüfung heraus, welche Kandidaten
mündlich geprüft werden dürfen. Zusätzliche Rechenoperationen durch die Prüfer
sind erforderlich.
Die
Prüfungsausschüsse müssen in einer Übergangszeit in einem Prüfungstermin bis zu
drei unterschiedliche Prüfungsverfahren im selben Beruf abwickeln. Mit den
unterschiedlichen Verfahren müssen die Prüfer rechtssicher vertraut gemacht
werden. Denn oftmals steckt der Teufel im Detail und nichts ist ärgerlicher als
Widersprüche oder Klageverfahren, die aus Unkenntnis der Rechtslage zum Erfolg
führen.
Rainer Petersen, Schulleiter der Staatlichen Gewerbeschule
Kraftfahrzeugtechnik, Leiter der KMK-Rahmenlehrplankommission zur Neuordnung
der fahrzeugtechnischen Berufe, Ebelingplatz 9, 20537 Hamburg