Gestaltung eines Kreditpunkterahmens für die Techniker-Ausbildung –ein Beitrag aus einem Leonardo-Projekt.
Prof. Dr. Matthias Becker

In der Erklärung von Kopenhagen vom 30. November 2002 stellt die Erarbeitung eines Credit Transfer Systems für die Berufsbildung (ECVET) das Kernelement dar, mit dem Transparenz und Anerkennung von Lernergebnissen erreicht und dadurch Mobilität befördert werden soll. Seit dem beschäftigen sich eine von der Europäischen Kommission eingerichtete Technische Arbeitsgruppe und zahlreiche Berufsbildungsakteure mit Leitlinien, Modellen und Konzeptionen für ECVET. Die bislang vorgelegten Vorschläge bemühen sich um allgemeine und transferierbare Verfahren sowie ECTS-Kompatibilität. Dabei werden die Besonderheiten und Bedürfnisse der Berufsbildung und Fragen der Anrechenbarkeit von Kompetenzen für konkrete Berufe oft vernachlässigt.

Seit dem 1.10.2003 arbeiten 37 Institutionen in 8 europäischen Ländern im Rahmen des Leonardo Projektes VQTS (Vocational Qualification Transfer System) an Verfahren für den internationalen Transfer beruflicher Qualifikationen für die beiden Berufsprofile „Mechatroniker“ und „Maschinenbautechniker“. Es wird versucht, auf der Basis arbeitsbezogener Bereiche gegenseitigen Vertrauens (Work Related Zones of Mutual Trust – WRZMT) ein Kreditpunkterahmen und ein Verfahren zu erarbeiten, mit dem Ausbildungsleistungen anerkannt werden können, ganz gleich, ob im Inland, im Ausland oder ob in schulischen oder betrieblichen Kontexten erworben. Der Beitrag beleuchtet die Probleme und Lösungsansätze für die Gestaltung eines solchen Systems, wenn dieses unabhängig von nationalen Berufsbildungssystemen, aber aussagekräftig für die ausbildenden Institutionen und das Beschäftigungssystem sein soll. Neben der Identifizierung beruflicher Kompetenzen für relevante Arbeitsaufgaben und Kernarbeitsprozesse und der Zuweisung von Leistungspunkten/Credits auf der Basis der Arbeitsbelastung/workload spielt die Beschreibung des Kompetenzanspruches dabei eine große Rolle. Wird er – wie in den meisten Vorschlägen bisher – analytisch und ohne Benennung des beruflichen Kontextes definiert, hat er kaum Aussagekraft für den konkreten Beruf. Daher wird die Benennung von kontextbezogenen Kompetenzansprüchen an berufliche Arbeitsaufgaben vorgeschlagen. Im Beitrag wird diskutiert, welche Konsequenzen unterschiedliche Formulierungen und Darstellungsformen für einen Kreditrahmen haben und mit Hilfe welcher Verfahren sich ein solcher entwickeln lässt.

Prof. Dr. Matthias Becker
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